IT-PROJEKTE
Informationstechnologie-Projekte Ges.m.b.H.
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IT-Projekte - Produkte/Lösungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Geschäftsbedingungen als .pdf file

1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Informationstechnologie Projekte Ges.m.b.H. (IT - Projekte).
1.1. Lieferungen und Leistungen von IT - Projekte erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn IT - Projekte sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich bestätigt.
1.3. Durch seine Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen von IT - Projekte an.
1.4 Soweit nicht gesetzlich ausgeschlossen, gelten subsidiär die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen des Handelsrechtes.

2. Umfang der Lieferungen oder Leistungen
2.1. Die Verpflichtungen von IT - Projekte richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von IT - Projekte entgegengenommenen Auftrages oder einer von IT - Projekte ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
2.2. Unterlagen, z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-angaben, Leistungsangaben in Prospekten und Datenblättern enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften, sondern Leistungsbeschreibungen. Abweichungen, die durch inzwischen eingetretenen Fortschritt begründet und gerechtfertigt sind, behält sich IT - Projekte auch nach Bestätigung des Auftrags vor.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, technischen Informationen, Daten, Beschreibungen und anderen Unterlagen behält sich IT - Projekte Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen bzw. technische Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von IT - Projekte zu reproduzieren, zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig weiterzugeben oder diese Unterlagen bzw. Informationen in einer Weise zu verwenden, die den Interessen von IT - Projekte zuwiderläuft.
2.4 IT – Projekte ist auf eigenes Risiko ermächtigt andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden zu beauftragen.
2.5 IT – Projekte ist berechtigt, Verträge über den laufenden Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu jedem beliebigen Termin aufzukündigen.

3. Preise
3.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise.
3.2. Die Preise verstehen sich einschließlich handelsüblicher Verpackung, in Euro, ohne Mehrwertsteuer.
3.3. Unsere Preise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Liefergegenstand bleibt im Eigentum von IT - Projekte bis zur Erfüllung sämtlicher IT - Projekte gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen und Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt besteht auch für Forderungen, die in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und für die der Saldo gezogen und anerkannt ist.
4.2. Der Kunde darf vor Bezahlung der gesamten Forderung von IT - Projekte gemäß Punkt 4.1. keine von IT-Projekte gelieferte Ware an einen Dritten verpfänden oder sicherheitshalber übereignen. Bei Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Kunde seine Forderung gegen den Erwerber an IT - Projekte ab. Falls das Eigentum von IT-Projekte durch Verbindung mit einer anderen Sache erlischt, erwirbt IT - Projekte anteiliges Eigentum an der neuen Sache.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, IT - Projekte über Zugriffe Dritter auf die im Eigentum von IT - Projekte stehende Ware unverzüglich zu informieren. Er hat auch Dritte, die Zugriff auf die Ware nehmen wollen, darauf hinzuweisen, dass die Ware im Eigentum von IT - Projekte steht. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung haftet der Kunde IT - Projekte für sämtliche dieser daraus entstehenden Schäden. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde.

5. Datenschutz und Sicherheit
5.1. Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten im Geschäftsbetrieb weder ausgewertet noch weitergegeben.
5.2. IT – Projekte ergreift alle technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen um die bei Ihr gespeicherten Daten zu schützen. IT – Projekte ist aber nicht dafür verantwortlich, wenn es jemand gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen. Die Geltendmachung von Schäden gegenüber IT – Projekte aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
5.3. Der Vertragpartner ist verpflichtet, seine Passwörter für Informationssysteme von IT – Projekte geheim zu halten. Für Schäden durch Weitergabe dieser an Dritte oder auf Grund von mangelhafter Geheimhaltung haftet dieser.
5.4. IT – Projekte betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. IT – Projekte übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschte Verbindungen immer hergestellt werden können oder bei IT – Projekte gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
5.5. Der Datenbestand auf Kundensystemen die von IT – Projekte serviciert werden ist vor Einsatzbeginn vom Kunden zu sichern. Von IT – Projekte wird keine Haftung für während der Servicearbeiten veränderter Daten übernommen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei an IT - Projekte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
6.2. Für Auslandslieferungen behält sich IT-Projekte vor, Zahlung aus Akkreditiv oder Dokumente gegen Zahlung zu verlangen.
6.3. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden wird einvernehmlich ausgeschlossen.
6.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich IT - Projekte, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.A. über dem jeweiligen 12-Monats-Euribor, vor.
6.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist IT - Projekte wahlweise berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, weitere Lieferungen bzw. Leistungen aus bestehenden Verträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.6. Die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter aber von IT – Projekte nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
6.7. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die IT – Projekte entstehenden Mahn – und Inkassospesen zu ersetzten. Für eine durch IT – Projekte selbst betriebene Mahnung beträgt der Kostenersatz EUR 10,00 pro erfolgter Mahnung.

7. Frist für Lieferungen oder Leistungen
7.1. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigungen der Pläne, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
7.2. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
7.3. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf höhere Gewalt, wie beispielsweise Betriebsstörungen, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrungen oder Verkehrsstörungen oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Hierzu gehören auch alle behördlichen Verfügungen, wie das Nichterteilen einer notwendigen behördlichen Genehmigung, Transportbeschränkungen und Beschränkungen des Energieverbrauchs, aber auch allgemeiner Mangel an Rohstoffen und Versorgungsgütern, verspäteter Zugang der vom Kunden zu liefernden Unterlagen, sowie sonstige Gründe, die IT - Projekte nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten von IT - Projekte eintreten und IT - Projekte hierdurch ihrerseits in Lieferverzug gerät. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird IT - Projekte von der Lieferverpflichtung frei. IT - Projekte wird den Kunden so bald wie möglich von einer Lieferfristüberschreitung oder der Unmöglichkeit der Lieferung in Kenntnis setzen.
7.4. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als in Ziffer 7.3. genannten Gründen, kann der Kunde ab der 3. Woche - sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist - eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 1/2 v. H. bis zur Höhe von im ganzen 5 v. H. vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder Leistungen verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung eines dazugehörigen Liefergegenstandes nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen bzw. erbracht werden konnte.

8. Gefahrenübergang
8.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über:
8.1.1. Mit Übergabe der betriebsbereiten Sendung (auch Teilsendung) am Sitz des Kunden oder des sonstigen Bestimmungsortes der Lieferung;
8.1.2. für die Zeitspanne, um die der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird;
8.2. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der vom Kunden beigestellten Sachen trägt der Kunde.

9. Entgegennahme/Abnahme
9.1. Der Liefergegenstand ist, auch wenn er unwesentliche Mängel aufweist, vom Kunden entgegenzunehmen.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen sofort bei Erhalt auf Transportschäden zu kontrollieren. Transportschäden sind bei sonstigem Ausschluss unverzüglich beim Transportunternehmen zur Prüfung anzumelden, wobei die für solche Fälle vorgesehene Verhandlungsniederschrift zu verlangen ist. Ist dies nicht möglich, hat der Kunde unverzüglich das Transportunternehmen und IT - Projekte zu verständigen und dem Transportunternehmen die Besichtigung und Schadensfeststellung zu ermöglichen, über welche eine gemeinsame Niederschrift aufzunehmen ist.
9.3. Eine Verpflichtung von IT - Projekte zur Rücknahme gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.4. Teillieferungen sind zulässig.
9.5. Verlangt IT - Projekte nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat der Kunde sie innerhalb von drei Werktagen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluß einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist.

10. Haftung für Mängel
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt haftet IT - Projekte wie folgt:
10.1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen werden nach Wahl von IT - Projekte unentgeltlich nachgebessert, neu geliefert oder neu erbracht, die innerhalb von 6 Monaten - ohne Rücksicht auf Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss IT - Projekte unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
10.2. Der Kunde hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten.
10.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde IT - Projekte die nach ihrem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist IT - Projekte von der Mängelhaftung befreit.
10.4. Wenn IT - Projekte eine ihr gestellt angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
10.5. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Rüge.
10.6. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischer, elektronischer, elektrischer oder atmosphärischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
10.7. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.
10.8. Software - Hinsichtlich Software können nach dem Stand der Technik Mängel nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung für Mängel der Software beschränkt sich daher auf wesentliche Funktionsabweichungen der Software von der Software-Beschreibung, die trotz Befolgung der Dokumentation auftreten. Weiters ist vorausgesetzt, dass es sich um eine auf einer Referenzanlage bei IT - Projekte reproduzierbare Abweichung handelt.
10.9. „Public Domain“ Software – Hinsichtlich derartiger Software wird von IT – Projekte keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind vom Kunden zu beachten.
10.10. Software – Mit der Bestellung lizenzierter Software Dritter bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software und deren Lizenzbestimmungen. Seitens IT – Projekte wird bezüglich dieser Software keine über die des Autors hinausgehende Gewährleistung übernommen.

11. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
11.1. Wird IT - Projekte oder dem Kunden die jeweils obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:
11.2. Ist die Unmöglichkeit auf das Verschulden von IT - Projekte zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Kunden auf 10 v. H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
11.3. Schadensersatzansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze von 10 v. H. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder kraß grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

12. Sonstige Schadensersatzansprüche
12.1. Anderweitige Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verhalten von IT - Projekte beruht. Die Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.
12.2. IT - Projekte bzw. ihr Erfüllungsgehilfe haftet nicht für Folgeschäden oder mittelbare Schäden (die Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind), wie z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Verlust von Daten infolge eines Software-Fehlers oder Zinsverlust. Die Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.
12.3. Die Haftungsbegrenzung von Ziffer 12.2. gilt nicht, soweit nach österreichischem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

13. Geltendes Recht
Angebot und Vertrag unterliegen österreichischem Recht.

14. Zahlungsort und Gerichtsstand
14.1. Zahlungsort ist Wien.
14.2. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

15. Schlußbestimmungen
15.1. Der Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
15.2. Alle vertraglichen Vereinbarungen - einschließlich Nebenabreden - bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 
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